Die Europäische Bürgerinitiative

Von den Bürger:innen zur Kommission

Eine Europäische Bürgerinitiative ist eine Aufforderung der Bürger an die Europäische Kommission, einen Rechtsakt in Bereichen vorzuschlagen, in denen die EU zuständig ist. Eine Bürgerinitiative muss von mindestens einer Million EU-Bürger:innen aus mindestens 7 der 28 Mitgliedstaaten unterstützt werden. In jedem dieser 7 Mitgliedstaaten ist eine Mindestanzahl von Unterstützer:innen erforderlich.

Die Regeln und Verfahren der Europäischen Bürgerinitiative stehen in einer EU-Verordnung, die im Februar 2011 vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union verabschiedet wurde.

Um eine Bürgerinitiative zu starten, muss ein "Bürgerausschuss" gebildet werden. Dieser muss aus mindestens sieben EU-Bürger:innen bestehen, die in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind.

Die Mitglieder eines Bürgerausschusses müssen EU-Bürger:innen sein, die das Wahlrecht bei Europäischen Parlamentswahlen besitzen (Mindestalter 18, außer in Österreich, wo das Mindestalter bei 16 Jahren liegt).

Bürgerinitiativen können nicht von Organisationen geleitet werden. Organisationen können Initiativen jedoch fördern oder unterstützen, sofern dies vollkommen transparent erfolgt.

Der Bürgerausschuss muss seine Initiative auf diesem Internetportal (Amtliches Register der Europäischen Kommission) registrieren, bevor er mit der Sammlung von Unterstützungsbekundungen von Bürger:innen beginnt. Sobald die Registrierung bestätigt wurde, haben die Organisatoren ein Jahr Zeit für die Sammlung von Unterschriften.