Institutionen

Ein Überblick über die Institutionen der EU

Das Europäische Parlament

"Die Stimme des Volkes"

Das Europäische Parlament vertritt die Interessen der Bürger:innen der EU-Mitgliedstaaten. Damit ist es die einzige, direkt gewählte supranationale Volksvertretung weltweit. Das Parlament erlässt zusammen mit dem Rat der Europäischen Union europäische Rechtsakte (beispielsweise Verordnungen und Richtlinien), ist an der Entscheidung über den Haushalt beteiligt und debattiert über die wichtigsten Themen der EU.

Die politische Bedeutung des Parlaments wurde im Zuge der Europäischen Integration stetig aufgewertet. Zuletzt wurden mit dem Vertrag von Lissabon seine Kompetenzen erneut deutlich ausgebaut. Inzwischen wird das ordentliche Gesetzgebungsverfahren in den meisten Politikbereichen angewandt. In ihm sind Parlament und Ministerrat gleichwertig am Entscheidungsprozess beteiligt.

Die Arbeitsorte des Europäischen Parlaments sind Brüssel, Luxemburg und Straßburg. Die Verwaltungsstelle (das "Generalsekretariat") ist in Luxemburg angesiedelt. Die monatlichen Plenartagungen, zu denen alle Abgeordneten zusammenkommen, finden in Straßburg (Frankreich) statt. Die parlamentarischen Ausschüsse tagen in Brüssel.

Die Mitglieder werden alle 5 Jahre von den Bürger:innen jedes Landes gewählt. Da Großbritannien an der Europawahl 2019 teilgenommen hat, besteht das Parlament noch aus 751 Abgeordneten (750 Sitze plus Präsidentin). Nach dem Austritt Großbritanniens soll sich das Parlament allerdings auf 705 Abgeordnete verkleinern. Dabei werden einige, aber nicht alle der bisherigen Sitze Großbritanniens auf andere Mitgliedsstaaten verteilt.

Wie in allen Institutionen der EU werden auch hier die 24 EU-Amtssprachen verwendet.

Webseite des Europäischen Parlaments.

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Die Europäische Kommission

"Im Interesse des Gemeinwohls"

Die Kommission ist das Exekutivorgan der Europäischen Union und hat das alleinige Initiativrecht inne. Aufgabe der Kommission ist es, Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften zu erarbeiten und darüber zu wachen, dass diese umgesetzt und die europäischen Verträge eingehalten werden. Außerdem leitet sie die Tagesgeschäfte der EU und sichert die Belange der Europäischen Union.

Die Europäische Kommission besteht aus 27 Kommissar:innen, wobei jedes Mitgliedsland eine Kommissar:in entsendet. Obwohl sie von ihnen ernannt sind, sind die Kommissar:innen von den nationalen Regierungen unabhängig. Die Kommissionsmitglieder vertreten nicht ihre Länder, sondern handeln im Interesse der gesamten Europäische Union. Jede Kommissar:in ist für ein bestimmtes Ressort zuständig.

Die Kommission wird von der Kommissionspräsident:in geleitet, welcher alle 5 Jahre vom Europäischen Rat gewählt wird. Bevor eine neue Kommission die Arbeit aufnehmen kann, muss das Parlament der Zusammensetzung zustimmen. Hat es Einwände, kann das Parlament die Kommission als Ganzes ablehnen, jedoch nicht einzelne Kommissar:innen.

Die Arbeit der Kommission wird von etwa 25.000 Beamten unterstützt. Ihr Sitz ist in Brüssel.

Webseite der Europäischen Kommission.

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Der Rat der Europäische Union

"Die Stimme der Mitgliedstaaten"

Der Rat der Europäischen Union ist zusammen mit dem Parlament das Legislativorgan der EU. Im Rat werden auf Vorschlag der Kommission die Rechtsakte der EU erlassen. In den meisten Fällen muss das Parlament noch zustimmen. Im Rat kommen die zuständigen Minister:innen der 27 Mitgliedsländer zusammen. Er wird deshalb auch als "Ministerrat" bezeichnet.

Die Zusammensetzung des Rates ändert sich mit dem zu behandelnden Politikbereich. Zum Thema Finanzen kommt zum Beispiel der Rat der Finanzminister:innen zusammen. Geht es um die Landwirtschaft, treffen sich entsprechend die Landwirtschaftsminister:innen.

Die Minister:in, dessen Land die Ratspräsidentschaft innehat, sitzt den Ratstreffen vor. Die Ratspräsidentschaft wechselt halbjährlich zwischen den Mitgliedstaaten. Eine Ausnahme bildet der Rat für Auswärtige Angelegenheiten, in dem die Hohe Vertreter:in der EU für Außen- und Sicherheitspolitik den Vorsitz innehat.

Webseite des Rates der Europäischen Union.

Bild: Audiovisueller Dienst der Kommission

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Der Europäische Rat

"Die Impulse für europäische Politik"

Im Europäische Rat kommen die Staats-und Regierungschefs der Mitgliedsländer zusammen. Seine Aufgabe ist es die Leitlinien der europäischen Politik festzulegen. Die Treffen des Europäischen Rates finden mindestens alle sechs Monate statt und haben in der Regel als "EU-Gipfeltreffen" eine große mediale Aufmerksamkeit.

Vom Europäischen Rat gehen richtungsweisende Impulse für die Europäische Politik aus, aber er ist weder in das alltägliche Politikgeschehen involviert, noch hat er gesetzgebende Funktionen.

Seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon 2009 zählt der Europäische Rat zu den offiziellen Organen der Europäischen Union. Seinen Treffen steht die Präsident:in des Europäischen Rates vor, die  von den Staats- und Regierungschefs für zweieinhalb Jahre gewählt wird.

Webseite des Europäischen Rates.

Vorsicht - der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union sind nicht zu verwechseln mit dem Europarat!

Der Europarat ist eine andere eigenständige internationale Organisation, dem 47 Mitgliedstaaten angehören (z.B. auch die Türkei und Russland). Sein Ziel ist die Achtung der Menschenrechte und die Förderung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit. Der Europarat, der seinen Hauptsitz in Straßburg hat, ist keine Institution der EU, auch wenn beide Organisationen die selbe Flagge und Hymne verwenden.

 

Informationen zum Europarat finden Sie hier.

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Der Gerichtshof der Europäischen Union

"Die Herrschaft des Rechts"

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist maßgeblich zuständig für die Auslegung des EU-Rechts. Hierdurch wird eine einheitliche und harmonisierte Anwendung des EU-Rechts in sämtlichen Mitgliedstaaten gewährleistet.

Der Gerichtshof überwacht die Einhaltung des europäischen Rechts durch die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane. Hierzu befasst er sich unter anderem mit Klagen von Mitgliedstaaten und Gemeinschaftsorganen.

Der Gerichtshof setzt sich aus einer Richter:in je Mitgliedsland zusammen. Sein Sitz ist in Luxemburg.

Dem Europäischen Gerichtshof angegliedert ist das Gericht der Europäischen Union (ehemaliges Gericht erster Instanz), das für die direkten Klagen von Bürger:innen erstinstanzlich zuständig ist.

Webseite des Europäischen Gerichtshofes.

Vorsicht - Der Gerichtshof der Europäischen Union ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!

Der Europäische Gerichtsthof für Menschenrechte ist das wichtigste Organ des Europarates und befasst sich mit den Verstößen gegen die Europäische Menschrechtskonvention (EMRK). Jeder Staat, der Mitglied des Europarates wird, muss die EMRK unterzeichnen.

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Die Europäische Zentralbank

"Eine stabile Währung für Europa"

Die Europäische Zentralbank (EZB) konstituiert zusammen mit den Zentralbanken der 27 Mitgliedsländer das Europäische System der Zentralbanken, welches dem Prinzip der Preisstabilität verpflichtet ist. Die EZB ist außerdem in unterschiedlichem Maße Basis für statistische, währungs- und wechselkurspolitische Zusammenarbeit zwischen Nicht-Euroländern und der Eurozone. Länder, welche den Euro nicht als Zahlungsmittel verwenden, besitzen jedoch währungspolitische Souveränität.

Die EZB ist nur für die Währungspolitik der Euroländer verantwortlich. Ihre Zinspolitik soll eine starke Inflation verhindern (Zielgröße ist eine jährliche Inflationsrate von knapp zwei Prozent) und die Stabilität des Euro sichern. Die Bank ist von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten unabhängig. Die nationalen Zentralbanken, etwa die Deutsche Bundesbank haben ihre ursprüngliche Funktion weitestgehend verloren. Dennoch sind sie nach wie vor wichtig, denn sie führen die Entscheidungen der EZB aus und dienen durch ihre institutionelle Expertise, als Scharnier zwischen dem nationalen Bankenwesen und dem Eurosystem.

Der Sitz der EZB ist in Frankfurt am Main.

Webseite der Europäischen Zentralbank (englischsprachig).

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Der Europäische Rechnungshof

"Verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern"

Der Europäische Rechnungshof sorgt dafür, dass die Finanzmittel der EU, die aus Steuergeldern stammen, ordnungsgemäß, wirtschaftlich und zweckgebunden verwendet werden. Die Ergebnisse der Arbeit des EuRH werden von der Europäischen Kommission, vom Europäischen Parlament, vom Rat und von den Mitgliedstaaten genutzt, um die Verwaltung des EU-Haushalts zu überwachen und falls nötig zu verbessern. Zu den Veröffentlichungen des EuRH gehören Jahresberichte, besondere Jahresberichte, Sonderberichte, Stellungnahmen und Positionspapiere. Sein Sitz ist in Luxemburg.

Webseite des Europäischen Rechnungshofes.

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Die Europäische Investitionsbank

"Investitionen in die Zukunft"

Die Europäische Investitionsbank gewährt Darlehen zur Finanzierung von Vorhaben wie Eisenbahn- und Straßenverbindungen, Flughäfen und Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere in den benachteiligteren EU-Regionen. Sie unterstützt auch Beitrittsländer und Entwicklungsländer. Ihr Sitz ist in Luxemburg.

Webseite der Europäischen Investitionsbank. 

Der Europäische Auswärtige Dienst

"Der diplomatische Arm der EU"

Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD, englisch European External Action Service, EEAS) fungiert als Diplomatischer Dienst der Europäischen Union und unterstützt als solcher die Arbeit des Hohen Vertreters der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik. Er wurde mit dem Vertrag von Lissabon als diplomatischer Arm der Union eingerichtet, in welchem die EU insgesamt ein stärkeres außenpolitisches Profil erhielt.

Webseite des Europäischen Auswärtigen Dienstes (englischsprachig).

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Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss

"Die Stimme der Zivilgesellschaft"

Die 353 Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vertreten die wichtigsten Interessengruppen der EU wie Arbeitgeber:innen, Gewerkschaften, Verbraucher:innen und Umweltschützer:innen. Der Ausschuss nimmt Stellung zu EU-Rechtsetzungsvorschlägen in den Bereichen Beschäftigung, Soziales, Berufsausbildung usw. Der Ausschuss wurde 1957 eingerichtet und ist ein beratendes Organ der Europäischen Union. Zu diesem Zweck erarbeitet der Ausschuss Stellungnahmen zu EU-Legislativvorschlägen und behandelt in Initiativstellungnahmen weitere Themen, die seiner Meinung nach aufgegriffen werden sollten. Eine der wichtigsten Aufgaben des Ausschusses ist es, eine "Brücke" zwischen den EU-Institutionen und der "organisierten Zivilgesellschaft" zu schlagen. Er fördert die partizipative Demokratie in der EU und die Rolle der organisierten Zivilgesellschaft durch den Aufbau eines "strukturierten Dialogs" mit den sie vertretenden Organisationen in den EU-Mitgliedstaaten und in anderen Ländern weltweit.

Webseite des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses.

Der Ausschuss der Regionen

"Die lokale Perspektive"

Der Ausschuss der Regionen wird bei Rechtsetzungsvorschlägen angehört, die sich in den Bereichen Verkehr, Gesundheit, Beschäftigung oder Bildung unmittelbar auf die kommunale und regionale Ebene beziehen. Der Ausschuss der Regionen setzt sich dafür ein, lokale und regionale Interessenträger möglichst früh in den Entscheidungsprozess der EU einzubinden.

Im Wissen darum, dass 70% der politischen Strategien der EU sich unmittelbar auf lokaler und regionaler Ebene auswirken, veranstaltet der AdR mit den wesentlichen Interessengruppen regelmäßig Konsultationen, um Informationen über prioritäre Themen der EU und etwaige Bedenken auszutauschen. Zu seinen 353 Mitglieder gehören in der Regel führende Regionalpolitiker:innen und Bürgermeister:innen.

Webseite des Ausschusses der Regionen.

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Die Europäische Bürgerbeauftragte

Die Europäische Bürgerbeauftragte (Emily O'Reilly) nimmt Beschwerden von jeder  Bürger:in der Union über Missstände bei der Tätigkeit der Organe (mit Ausnahme des Gerichtshofs) entgegen. Sie untersucht die Beschwerden und erstattet darüber Bericht. Die Bürgerbeauftragte versteht es außerdem als ihre Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, NROs, Vereinigungen und Unternehmen ihres Rechts bewusst sind, Beschwerde über Missstände einzureichen. Dabei setzt sie auf eine enge Zusammenarbeit mit den Medien, da die diese eine wichtige Rolle bei der Information der Öffentlichkeit, der Bereicherung von Diskussionen und der Erhöhung des Bekanntheitsgrades der eigenen Tätigkeit spielen.

Webseite der Europäischen Bürgerbeauftragten. 

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Der Europäische Datenschutzbeauftragte

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (Wojciech Wiewiórowski) soll dafür Sorge tragen, dass die Organe der EU bei ihrer Tätigkeit die Privatsphäre der Bürger achten und die Datenschutzbestimmungen einhalten. Das allgemeine Ziel des Europäischen Datenschutzbeauftragten besteht darin, sicherzustellen, dass die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft bei der Verarbeitung personenbezogener Daten das Recht auf Privatsphäre achten, sowie darin, neue politische Strategien zu erarbeiten. Die drei wichtigsten Arbeitsfelder sind die Aufsicht der EU-Verwaltung, die Beratung der Organe zu den Datenschutz betreffenden Rechtsakten und die Kooperation mit anderen Datenschutzbehörden, um einen kohärenten Datenschutz in ganz Europa zu fördern.

Webseite des Europäischen Datenschutzbeauftragten.

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