Institutionen der EU
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Das Parlament
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Die Kommission
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Der Europäische Rat
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Der Gerichtshof
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Der Rechnungshof
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Der Wirtschafts- und Sozialausschuss
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Der Ausschuss der Regionen
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Die Zentralbank
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Die Investitionsbank
Das Europäische Parlament - "Die Stimme des Volkes"


Vertritt die Bürger und wird von Ihnen gewählt.
Die Arbeitsorte des Europäischen Parlaments sind Brüssel (Belgien), Luxemburg und Straßburg (Frankreich). Die Verwaltungsstelle (das "Generalsekretariat") ist in Luxemburg angesiedelt. Die monatlichen Plenartagungen, zu denen alle Abgeordneten zusammenkommen, finden in Straßburg (Frankreich) statt. Die parlamentarischen Ausschüsse tagen in Brüssel.

Das Europäische Parlament vertritt die Interessen der Bürger Europas.
Es gibt 785 Abgeordnete aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten, die von den Bürgern jedes Landes alle 5 Jahre gewählt werden.
Das Parlament ist an der Erstellung und Verabschiedung von Gesetzen und des Haushaltes beteiligt und debattiert über die wichtigsten Themen der EU.
Wie in allen EU-Institutionen werden auch hier 23 EU-Amtssprachen verwendet.
Die Europäische Kommission - "Im Interesse des Gemeinwohls"

Sichert die Belange der Europäischen Union und hat ihren Hauptsitz in Brüssel.
Die Europäische Kommission hat 27 Kommissare, die alle 5 Jahre von den Regierungen jedes Mitgliedstaates benannt werden und sodann vom Europäischen Parlament genehmigt werden müssen.
Die Kommissionsmitglieder vertreten nicht ihre Länder, sondern arbeiten für die Europäische Union. Sie sind von den nationalen Regierungen unabhängig. Jedes Kommissionsmitglied ist für einen bestimmten Politikbereich zuständig.
Die Kommission erarbeitet Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften, führt die Tagesgeschäfte der EU und wacht darüber, dass die europäischen Verträge und Rechtsvorschriften eingehalten werden.
Die Kommission wird von etwa 25 000 Beamten unterstützt, von denen die meisten in Brüssel arbeiten.
Der Rat der Europäischen Union - "Die Stimme der Mitgliedstaaten"


Im Rat treffen sich die Minister der 27 Länder der EU. An diesen Treffen nehmen die Minister teil, die für den zu besprechenden Themenbereich zuständig sind. Man kann sich den Rat also vorstellen wie ein Haus: geht es um das Thema Finanzen, gehen die Finanzminister rein, geht es um die Landwirtschaft, die Landwirtschaftsminister etc. Im Rat werden die Rechtsakte der EU erlassen, denen das Parlament noch zustimmen muss. Der Vorsitz im Rat (auch als Ratspräsidentschaft bezeichnet) wechselt halbjährlich zwischen den Mitgliedstaaten. Eine Ausnahme bildet der Rat für Auswärtige Angelegenheiten, in dem immer der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherhietspolitik den Vorsitz führt.
Treffen sich die Staats- und Regierungschefs (Kanzler, Premierminister, Präsidenten etc.) der 27 Länder, heisst er Europäischer Rat. Hier werden Grundsatzentscheidungen getroffen und die Leitlinien der europäischen Politik festgelegt. Seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon hat der Europäische Rat einen für die Dauer einer Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählten Präsidenten.
Vorsicht - der Rat der EU und der Europäische Rat sind nicht zu verwechseln mit dem Europarat!
Der Europarat ist eine andere eigenständige internationale Organisation, dem 47 Mitgliedstaaten angehören (z.B. auch die Türkei und Russland). Sein Ziel ist die Achtung der Menschenrechte und die Förderung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit. Der wichtigste Organ des Europarates ist der Europäische Gerichsthof für Menschenrechte, der sich mit den Verstößen gegen die Europäische Menschrechtskonvention (EMRK) befasst. Jeder Staat, der Mitglied des Europarates wird, muss die EMRK unterzeichen. Der Europarat, der seinen Hauptsitz in Strassburg hat, ist keine Institution der EU, auch wenn beide Organisationen die selbe Flagge und Hymne verwenden.
Der Gerichtshof - "Die Herrschaft des Rechts"

Sichert, dass die Europäischen Gesetze eingehalten werden.
Der Gerichtshof besteht aus einem Richter je Mitgliedsland. Der Sitz des Gerichts ist in Luxemburg.
Der Gerichtshof überwacht, dass das europäische Recht von den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen eingehalten wird. Hierfür befasst er sich mit Klagen von Mitgliedstaaten und Gemeinschaftsorganen.
Zum Europäischen Gerichtshof gehört das Gericht der Europäischen Union (ehemaliges Gericht erster Instanz), das für die direkten Klagen von Bürgern zuständig ist.
Der Europäische Rechnungshof - "Verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern"

Der Europäische Rechnungshof sorgt dafür, dass die Finanzmittel der EU, die aus Steuergeldern stammen, ordnungsgemäß, wirtschaftlich und zweckgebunden verwendet werden. Der Sitz ist in Luxemburg.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschus - "Die Stimme der Zivilgesellschaft"
Die 344 Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vertreten die wichtigsten Interessengruppen der EU wie Arbeitgeber, Gewerkschaften, Verbraucher und Umweltschützer. Der Ausschuss nimmt Stellung zu EU-Rechtsetzungsvorschlägen in den Bereichen Beschäftigung, Soziales, Berufsausbildung usw.
Der Ausschuss der Regionen- "Die lokale Perspektive"


Der Ausschuss der Regionen wird bei Rechtsetzungsvorschlägen angehört, die sich in den Bereichen Verkehr, Gesundheit, Beschäftigung oder Bildung unmittelbar auf die kommunale und regionale Ebene beziehen. Zu seinen 344 Mitgliedern gehören in der Regel führende Regionalpolitiker und Bürgermeister.
Die Europäische Zentralbank - "Eine stabile Währung für Europa"

Die Europäische Zentralbank ist für die Währungspolitik verantwortlich. Ihre Zinspolitik soll eine Inflation verhindern. Die Bank ist von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten unabhängig. Der Sitz ist in Frankfurt.
Die Europäische Investitionsbank - "Investitionen in die Zukunft"
Die Europäische Investitionsbank gewährt Darlehen zur Finanzierung von Vorhaben wie Eisenbahn- und Straßenverbindungen, Flughäfen und Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere in den benachteiligten EU-Regionen. Sie unterstützt auch Beitrittsländer und Entwicklungsländer. Der Sitz ist in Luxemburg.





