Der Vetrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon ist das neueste Vertragswerk, das die Arbeitsweise in der EU regelt und die EU in Zukunft handlungsfähiger machen soll. Er wird auch Reformvertrag genannt, weil er eine grundlegende Reform der Strukturen, der Entscheidungsverfahren und Arbeitsabläufe herbei geführt hat.

Nachdem die Verfassung von den Bürgern in den Niederlanden und in Frankreich in Volksabstimmungen abgelehnt wurde, einigten sich die europäischen Staats- und Regierungschefs darauf, einen neuen Vertrag auszuarbeiten, der zwar wichtige Punkte aus dem Verfassungsvertrag aufnimmt, aber keine Verfassung als solche sein sollte.

Das neue Vertragswerk wurde dann am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft in Lissabon von den 27 Staats- und Regierungschefs der EU unterzeichnet. Daraufhin wurde der Vertrag in allen EU-Ländern von den nationalen Parlamenten angenommen. Nur in Irland musste ein Referendum abgehalten werden, um den Vertrag rechtlich durch die Bevölkerung anzuerkennen. Da allerdings mehr als die Hälfte aller Iren den Vertrag von Lissabon in Abstimmung im Juni 2008 ablehnten, wurde ein zweites Referendum im Oktober 2009 organisiert. In diesem sprachen sich über 67 Prozent der Iren für den Vertrag aus.

Somit konnte der Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft treten.

Die wichtigsten Punkte des Vertrags:

  • Die europäische Grundrechtecharta wird verbindlich, das heißt, dass EU-Bürger ihre Rechte auch notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof einklagen können
  • Die EU hat eine Art europäischen Außenminister, den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik; dieses Amt wird momentan von der Britin Catherine Ashton ausgeführt
  • Der Europäische Rat bekommt einen permanenten Vorsitzenden, der auf zweieinhalb Jahre gewählt wird
  • Die EU bekommt eine eigene Rechtspersönlichkeit, das heißt, dass sie internationale Verträge und Abkommen eigenständig unterzeichnen kann
  • Das Europäische Parlament hat künftig mehr Mitspracherechte und Möglichkeiten zur Kontrolle der EU-Kommission
  • Die Europäische Bürgerinitiative: Eine Million Bürger und Bürgerinnen aus verschiedenen Mitgliedsstaaten können die Kommission auffordern, einen Vorschlag vorzulegen und damit ein Gesetzgebungsverfahren in Gang zu setzen.

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