- Institutionen der EU -

Das Parlament ||| Die Kommission ||| Der Europäische Rat ||| Der Gerichtshof ||| Der Rechnungshof |||

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss ||| Der Ausschuss der Regionen ||| Die Zentralbank ||| Die Investitionsbank

 


- Das Europäische Parlament -

"Die Stimme des Volkes"

Vertritt die Bürger und wird von Ihnen gewählt

Die Arbeitsorte des Europäischen Parlaments sind Brüssel (Belgien), Luxemburg und Straßburg (Frankreich). Die Verwaltungsstellen (das "Generalsekretariat") sind in Luxemburg angesiedelt. Die monatlichen Plenartagungen, zu denen alle Abgeordneten zusammenkommen, finden in Straßburg (Frankreich) statt. Die parlamentarischen Ausschüsse tagen in Brüssel.(aus http://europa.eu/institutions/inst/parliament/index_de.htm)


Das Europäische Parlament vertritt die Interessen der Bürger Europas.
Es gibt 785 Abgeordnete, die von den Bürgern jedes Landes alle 5 Jahre gewählt werden.
Das Parlament ist an der Erstellung und Verabschiedung von Gesetzen und des Haushaltes beteiligt und debattiert über die wichtigsten Themen der EU.
Wie in allen EU-Institutionen werden auch hier 23 EU-Amtssprachen verwendet.

 

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- Die Europäische Kommission -

"Im Interesse des Gemeinwohls"

Sichert die Belange der Europäischen Union

Hauptsitz in Brüssel

Die Europäische Kommission hat 27 Kommissare, die alle 5 Jahre von den Regierungen jedes Mitgliedstaates benannt werden und sodann vom Europäischen Parlament genehmigt werden müssen.

Die Kommissionsmitglieder vertreten nicht Ihre Länder, sondern arbeiten für die Europäische Union. Sie sind von den nationalen Regierungen unabhängig. Jedes Kommissionsmitglied ist für einen bestimmten Politikbereich zuständig.

Die Kommission erarbeitet Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften, führt die Tagesgeschäfte der EU und wacht darüber, dass die europäischen Verträge und Rechtsvorschriften eingehalten werden.

Die Kommission wird von etwa 25 000 Beamten unterstützt, von denen die meisten in Brüssel arbeiten.

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- Der Rat der Europäischen Union -

"Die Stimme der Mitgliedstaaten"

Vertritt die Länder der EU

Treffen in Brüssel; Ausnahme: April, Juni und Oktober, wo die Treffen in Luxemburg sind

Im Rat treffen sich die Minister der 27 Länder der EU. An diesem Treffen nehmen die Minister teil, die für den betreffenden Themenbereich zuständig sind, z.B. die Landswirtschaftsminister.
Im Rat der EU werden die Rechtsakte der EU erlassen, denen zumeist das Parlament noch zustimmen muss.

Wenn ein Treffen der Präsidenten und/oder der Minister der 27 Länder stattfindet, heißt es Europäischer Rat. Hier werden Grundsatzentscheidungen getroffen und die Leitlinien der europäischen Politik festgelegt.

 

Nicht zu verwechseln mit dem Europarat
Die Europarat ist eine internationale Organisation in Europa, dem 46 Mitgliedstaaten angehören (z.B. auch die Türkei und Russland) im Vergleich zu den 27 Ländern der EU. Ihre Ziel ist vor allem, die Demokratie, die Menschenrechte und die europäische kulturelle Identität voranzubringen.
Der Hauptsitz ist in Strassburg.
Der Europarat ist keine Institution der EU, auch wenn beide dieselbe Flagge und Hymne verwenden.

 


<<<Der Rat der Europäischen Union: politisches Organ, in dem die Regierungen der Länder der EU vertreten sind. >>>

<<<Der Europäischer Rat
: Treffen der Staats- und Regierungschefs, bei denen die generelle Politik der EU entschieden wird.>>>

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- Der Gerichtshof -

"Die Herrschaft des Rechts"

Sichert, dass die Europäische Gesetzte eingehalten werden

Luxemburg

Der Gerichtshof besteht aus einem Richter je Mitgliedsland.
Der Gerichtshof überwacht, dass das europäische Recht von den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen eingehalten wird. Hierfür befasst er sich mit Klagen von Mitgliedstaaten und Gemeinschaftsorganen.
Zudem existiert ein europäisches Gericht 1. Instanz, das unter anderem für Klagen von Bürgern zuständig ist.

 

(Text aus Unser Europa - Was macht die Europäische Union für uns?, Generaldirektion Kommunikation, März 2006)

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- Der Europäische Rechnungshof -

"Verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern"

Luxemburg


Der Europäische Rechnungshof sorgt dafür, dass die Finanzmittel der EU, die aus Steuergeldern stammen, ordnungsgemäß, wirtschaftlich und zweckgebunden verwendet werden.

(Text aus Unser Europa - Was macht die Europäische Union für uns?, Generaldirektion Kommunikation, März 2006)

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- Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss -

"Die Stimme der Zivilgesellschaft"

Brüssel

 

Die 344 Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vertreten die wichtigsten Interessengruppen der EU wie Arbeitgeber, Gewerkschaften, Verbraucher und Umweltschützer. Der Ausschuss nimmt Stellung zu EU-Rechtsetzungsvorschlägen in den Bereichen Beschäftigung, Soziales, Berufsausbildung usw.

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- Der Ausschuss der Regionen -

"Die lokale Perspektive"

Brüssel


Der Ausschuss der Regionen wird bei Rechtsetzungsvorschlägen angehört, die sich in den Bereichen Verkehr, Gesundheit, Beschäftigung oder Bildung unmittelbar auf die kommunale und regionale Ebene beziehen. Zu seinen 344 Mitgliedern gehören in der Regel führende Regionalpolitiker und Bürgermeister.

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- Die Europäische Zentralbank -

"Eine stabile Währung für Europa"

Frankfurt

 

Die Europäische Zentralbank ist für die Währungspolitik verantwortlich. Ihre Zinspolitik soll eine Inflation verhindern. Die Bank ist von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten unabhängig.

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- Die Europäische Investitionsbank -

"Investitionen in die Zukunft"

Luxemburg


Die Europäische Investitionsbank gewährt Darlehen zur Finanzierung von Vorhaben wie Eisenbahn- und Straßenverbindungen, Flughäfen und Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere in den benachteiligten EU-Regionen. Sie unterstützt auch Beitrittsländer und Entwicklungsländer.

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