- Die Verfassung -

 

Die Verfassung legt die Grundordnung der Europäischen Union fest.
Sie erklärt, wie die Institutionen der EU funktionieren und welche Grundrechte die Bürger haben.
In der Verfassung werden die bestehenden Verträge zusammengefasst, mit dem Ziel, eine verständliche Grundordnung zu schaffen.


Die Verfassung wurde durch eine Arbeitsgruppe - den Konvent - entworfen. In diesem Konvent haben Abgeordneten aus alle Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, aus dem Europäischen Parlament und aus der Europäischen Kommission zusammengearbeitet.

FOTO: Der Konvent


Die Verfassung wurde am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnet. Bevor die Verfassung in Kraft treten kann, müssen alle Mitgliedstaaten sie ratifizieren*.

Bis jetzt haben 18 Länder erfolgreich den Ratifizierungsprozess abgeschlossen. Das heißt, dass sie mit der Verfassung einverstanden sind:
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Griechenland, Finnland, Die Slowakei, Slowenien, Spanien, Italien, Malta, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Rumänien, Ungarn, Zypern.


In Frankreich und in den Niederlanden haben die Bürger zu der Verfassung "Nein" gesagt.


Dänemark, Irland, Polen, Portugal, Schweden, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich haben sich noch nicht entschieden, ob und wann sie die Verfassung ratifizieren werden.

FOTO: Die Verfassung


Da die Ratifizierung nicht wie gewünscht voranschreitet, haben die Staats- und Regierungschefs im Juni 2007 eine Regierungskonferenz beauftragt, einen "Grundlagenvertrag" zu formulieren, der soweit wie möglich die Inhalte der Verfassung bewahrt. Ein Ergebnis soll im Herbst 2007 vorliegen.

 

 

Neu an der Verfassung ist:
- ein Präsident des Europäischen Rats;
- ein Außenminister der EU;
- usw.


Zurück


* Bestätigung des Vertrages.